Eine Änderungsantragsfrist ist meines Erachtens in der Satzung fehl am Platz.
Inhaltlich erscheint es mir bei der Häufigkeit von Anträgen des Bezirksverbands erlässlich, eine Änderungsfrist festzulegen. Das erfordert nur mehr bürokratischen Aufwand und verhindert, dass gute Ideen in der Antragsdiskussion spontan eingebracht werden können. Das macht Politik zu starr und unbeweglich.
Weitere Begründung mündlich.
Antrag: | Satzungsänderungen in §3 (Ergänzungen fett geschrieben, Streichungen durchgestrichen): |
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Antragsteller*in: | Stefan Schmidt |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.03.2025, 09:07 |