Veranstaltung: | Bezirksversammlung mit Wahlnachlese |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5 Bezirkssatzung: Abstimmung zur Aufnahme von Antragsfristen |
Antragsteller*in: | Bezirksvorstand (dort beschlossen am: 13.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.03.2025, 19:34 |
A1: Satzungsänderungen in §3 (Ergänzungen fett geschrieben, Streichungen durchgestrichen):
Antragstext
(3)
Antragsberechtigt sind die Delegierten, die Orts- und Kreisverbände, die
BezirksrätInnen und der Bezirksvorstand. Anträge müssen bis spätestens 7 Tage
vor der Bezirksversammlungschriftlich beim Bezirksvorstand eingereicht werden.
(4)
Änderungsanträge müssen bis spätestens 3 Tage vor der Bezirksversammlung
schriftlich beim Bezirksvorstand eingereicht werden.
(5)
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden als Initiativanträge behandelt.
Sie können nur von mindestens 3 Delegierten gemeinsam gestellt werden. Ein
Initiativantrag wird behandelt, wenn sich ein Drittel der anwesenden Delegierten
für seine Behandlung ausspricht.
(6)
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % der
Stimmberechtigten anwesend sind.
(7)
Die Bezirksversammlung besteht aus den Delegierten der Kreisverbände und dem
Bezirksvorstand. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt
folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder wird mit 30 multipliziert. Das
Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bezirksverbandes dividiert,
wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die
jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 2 betragen muss
(Grundmandate). Es gelten die Mitgliederzahlen, die dem/r Landesschatzmeister*in
für den 31.12. des Vorjahres verbindlich gemeldet wurde. Jedes bündnisgrüne
Mitglied ist auf der Bezirksversammlung redeberechtigt.
(8)
Die Aufstellung der Kandidat*innenliste für Landtags- und Bezirkstagswahlen
erfolgt auf einer gesonderten Wahlkreisversammlung.
(9)
Darüber hinaus gibt die Bezirksversammlung für Europa- und
Bundestagskandidat*innen Bezirksvoten ab. Über die Anzahl der Voten entscheidet
die Bezirksversammlung
Begründung
erfolgt in der Sitzung
Änderungsanträge
- Ä1 (Stefan Schmidt, Eingereicht)