| Antragsteller*in: | Bezirksvorstand Oberpfalz (dort beschlossen am: 06.05.2026) |
|---|---|
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.06.2026, 21:51 |
S16 zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksverband Oberpfalz - Satzung
Satzungstext
Von Zeile 116 bis 117 einfügen:
Die Bezirksversammlung kann Arbeitskreise analog zu den Bestimmungen der Landesverbands-Satzung einrichten.
§ 8 Wahlen und Beschlüsse
1. Die Wahlen zur Aufstellung von Bewerber*innen für Wahlen im Sinne der Gesetze sind geheim. Personenwahlen werden in geheimer Abstimmung durchgeführt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so können sich diesem doppelt so viele Bewerber*innen stellen, wie noch Plätze zu besetzen sind, in der Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse aus dem ersten Wahlgang. Stimmengleiche Bewerber*innen haben gleiche Rechte. Im zweiten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang findet noch eine Stichwahl statt. Falls danach immer noch Stimmengleichheit besteht, entscheidet das Los.
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