| Antragsteller*in: | Bezirksvorstand Oberpfalz (dort beschlossen am: 06.05.2026) |
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| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.06.2026, 21:33 |
S10 zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksverband Oberpfalz - Satzung
Satzungstext
Von Zeile 84 bis 88:
Der Bezirksvorstand besteht aus sechs gleichberechtigten Personen: den beiden Sprecher*innen, eine*r Kassierer*in, eine*r Schriftführer*in, eine*r Beisitzer*in für Öffentlichkeitsarbeit & Social Media und eine*r vielfaltspolitischen Sprecher*in.eine*r vielfaltspolitischen Sprecher*in und zwei Beisitzer*innen.
Bei der Besetzung des Vorstands ist das Frauen- und Vielfaltsstatut zu beachten. Angestellte des Bezirksverbands können nicht Mitglied im Bezirksvorstand sein. Sollte dieser Ausschlussgrund während der Amtszeit eines Vorstandsmitglieds eintreten, so erfolgt das Ausscheiden spätestens nach einer Übergangsfrist von drei Monaten. Bereits angestellte Personen können sich, solange das Angestelltenverhältnis aufrecht erhalten bleiben soll, nicht für den Bezirksvorstand bewerben. Die Sitzungen des Bezirksvorstands können online stattfinden. Der Bezirk stellt die entsprechende Software zur Verfügung. Die Sitzungen des Vorstands finden nach Bedarf statt, nach Möglichkeit aber einmal im Monat
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